Ich unterstütze Sie in Belangen der Buchhaltung im Rahmen des § 6 (3 & 4) Steuerberatungsgesetzes z. B.
bei:
- Buchen laufender Geschäftsvorfälle
- Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind.
- Kontrolle der Lieferanten-Eingangsrechnung
- Übernahme des Zahlungsverkehrs
- Mahnwesen
Gerne übernehme ich auch für Sie die Lohnabrechnung:
- Stammdatenerfassung
- Erstellung der laufenden Lohn- & Gehaltsabrechnung
- Lohnsteuer- & Beitragsnachweismeldungen
- Sozialvesicherungsmeldungen
Habe ich Ihr Interesse geweckt und möchten Sie mehr erfahren? Dann lernen Sie mich am besten persönlich kennen. Ich freue mich, wenn Sie Kontakt mit mir
aufnehmen.